Eingangsvoraussetzungen
Gültiger Ausbildungsvertrag
Erreichbarer Abschluss
Schulischer Teil der Grund- und Fachbildung zur Hinführung auf den Berufsabschluss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Abschlusszeugnis der Berufsschule, das dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig ist.
Der Erwerb des Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ist möglich
Dauer
drei Jahre
Materialien
Neben den üblichen Unterrichtsmaterialien werden erwartet: Beteiligung an Kopierkosten und an den Kosten der gesunden Schule (8,-)
Haut und Haar, Friseurfachkunde, 6. Auflage 2013, Europa-Lernmittel Verlag
ISBN: 978-3-8085-6610-7
Ansprechpartner/in
Frau Nagel, Frau Weber
Durchwahl: 0211 - 89223 28
Beratung nach Vereinbarung
Anlage zum Abgangs- und Abschlusszeugnis ab 31.7.2008
Ansprechpartner BS Friseur/in

