Eingangsvoraussetzungen
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Erreichbarer Abschluss
Die Berufsfachschule führt zum Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer" , Betreuungskraft nach §87b Absatz 3 SGB XI und Fachoberschulreife.
Der Berufsabschluss wird durch eine Prüfung festgestellt.
Dauer
Zwei Jahre
Ansprechpartner
Herr Biermann
Durchwahl: 0211-89 22300 / 62
Beratung nach Vereinbarung
Übersicht mit Informationen zum Bildungsgang
Schnellübersicht: Acht Folien in Farbe
Herr Schmalenberg beantwortet die häufigsten Fragen zum Bildungsgang:
Ansprechpartner BSZU/O

Herr Biermann
Bereichsleitung
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Frau Kielhorn
Bildungsgangleitung & Praxiskoordination
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