Eingangsvoraussetzungen
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung.
- Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand.
- Eine mindestens 1-jährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.
- Abweichend davon kann in die Fachschule auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweisen kann.
Erreichbarer Abschluss
Staatlich geprüfte:r Wirtschafter:in
Der Besuch dient auch zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung vor der Landwirtschaftskammer.
Dauer
3 Jahre, 1 Tag in der Woche
(10 Unterrichtsstunden, von 8.00 bis ca. 17.00 Uhr)
Kontakt
Frau Willeke
Beratung nach Vereinbarung
Durchwahl: 0211-89 223 34
Infomaterialien